Berufsfachschule I - Gesundheit, Erziehung und Soziales

Persönliche Voraussetzungen - Was sollte ich mitbringen?

  • gute deutsche Sprachkenntnisse (mind. Niveau B2)
  • Teamfähigkeit
  • Toleranz
  • Respekt

In allen Fächern wird auf dem Niveau des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) unterrichtet.

Ziele

Die Berufsfachschule I im Berufsfeld Gesundheits- und Sozialwesen (Schwerpunkt: Gesundheitswesen) vermittelt die beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer Ausbildung im dualen System oder der unmittelbaren Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Mit dem Erwerb der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten wird der Erweiterte erste Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) erworben. Dieses gilt, wenn die Leistungsanforderungen des Bildungsganges erfüllt sind.

Schülerinnen und Schüler, die die Berufsfachschule I beenden und anschließend keine Berufsausbildung beginnen, erfüllen damit ihre Berufsschulpflicht. Es besteht die Möglichkeit in die Berufsfachschule II aufgenommen zu werden.

Die Inhalte und Kompetenzen des berufsbezogenen Lernbereichs werden fachübergreifend in Theorie und Praxis vermittelt. Schwerpunktmäßig werden die pflegerische Tätigkeit, die Problemlösungsfähigkeit sowie wirtschaftliche Aspekte im Mittelpunkt stehen.

Berufsbezogener Lernbereich
Fächer des fachlichen  Schwerpunktes
 - Pflege und Gesundheit

 - Erziehung und Soziales

 - Personal- und Arbeitsorganisation

Mathematik

Wirtschaftslehre

Englisch

Betriebspraktika

Berufsübergreifender Bereich
Deutsch / Kommunikation
Religionslehre
Sport / Gesundheitsförderung
Politik / Gesellschaftslehre

 

In der Berufsfachschule I werden Leistungsnachweise in schriftlicher, praktischer und mündlicher Form erbracht.

Der Beurteilungszeitraum beträgt ein halbes Schuljahr. Zur Notenfindung am Ende des Schuljahres wird die Note des ersten Halbjahres in angemessener Weise berücksichtigt. Eine Bildung des mathematischen Mittelwerts findet dabei nicht statt.

Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen 'Schriftliche Arbeiten' und 'Sonstige Leistungen im Unterricht' können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.
Des Weiteren werden in den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs ‘Arbeitsaufträge zum Betriebspraktikum' bewertet.
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.

Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.

Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung:
 

  • Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
  • APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise

Erfahrungen in der Arbeitswelt und Berufspraxis erwerben Sie in Praktika im Umfang 30 Tagen.

Das Praktikum wird im Bereich des fachlichen Schwerpunkts (Gesundheitswesen) abgeleistet.

Sie erhalten dadurch die Chance, Kontakte in Betrieben des Gesundheitswesens zu knüpfen und diese von Ihren fachlichen Fertigkeiten und ihrer Teamfähigkeit zu überzeugen. Viele Schülerinnen und Schüler haben bereits diese Gelegenheit genutzt und anschließend einen Ausbildungsvertrag abschließen können.

 

Es findet keine Abschlussprüfung statt.

Den Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) erwirbt, wer

  • in allen Fächern des Bildungsgangs mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat

oder

  • in nur einem Fach eine mangelhafte Leistung erzielt hat und diese durch eine befriedigende Leistung in einem anderen Fach ausgleichen kann.

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Voraussetzung

  • Erster Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
  • oder gleichwertiger Abschluss
  • Da Sie ein Praktikum in medizinischen Einrichtungen absolvieren, müssen Sie  den Masernschutz nachweisen.

Abschlüsse

  • Erweiterter Erster Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 A)
  • berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

Kontakt

Jonas Bullmann

buj@ffb-lippe.de