Berufsfachschule III
Die Berufsfachschule III führt zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und ermöglicht den Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Sekundarabschlusses I - Fachoberschulreife. Außerdem kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsvermerk) erworben werden. Vorrangiges Ziel ist die Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit in einem breit gefächerten Arbeitsfeld.
Fachklassen
Voraussetzung
- Hauptschulabschluss
oder gleichwertiger Abschluss - Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- Mittlerer Schulabschluss (FOR oder FOR-Q)
- In Klasse 9 des Gymnasiums erworbene Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Abschlüsse
- Mittlerer Abschluss der Sekundarstufe I
- ggf. Qualifikation zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe
- Wer diesen Bildungsgang absolviert hat, kann unmittelbar in das zweite Jahr der dreijährigen Berufsfachschule der Anlage C des entsprechenden Fachbereiches oder Berufsfeldes einsteigen.
- Berufsabschluss nach Landesrecht
Kontakt
Die Konaktdaten entnehmen Sie bitte den Beschreibungen der jeweiligen Fachklasse.