Kurze Beschreibung des Berufsfelds

Welche Fachklassen werden beschult

Handwerk:
   Tischlerin / Tischler

Möbelindustrie
   Holzmechanikerin / Holzmechaniker

Welche Klassen werden in Blockklassen oder Teilzeit beschult, wie lange dauert die Ausbildung?

Die Fachklassen werden im Teilzeitmodell beschult, der Unterricht findet statt:

Unterstufe
   Im ersten Halbjahr Montag, ab dem zweiten Halbjahr Montag und Dienstag

Mittelstufe
   Im ersten Halbjahr Mittwoch und Donnerstag, ab dem zweiten Halbjahr Mittwoch

Oberstufe
   Im ersten Halbjahr Freitag, ab dem zweiten Halbjahr Donnerstag und Freitag

Der Beurteilungszeitraum beträgt ein ganzes Schuljahr.

Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen 'Schriftliche Arbeiten' und 'Sonstige Leistungen im Unterricht' können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.
Des Weiteren werden in den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs ‘Arbeitsaufträge zum Betriebspraktikum' bewertet.
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.

Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.

Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung:
 

  • Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
  • APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise


  • Berufsschulabschluss

    Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss nach dem BBiG und der HwO zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen.

  • Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife)
    Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben Schülerinnen und Schüler, die nicht in Berufen gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO einen Abschluss erwerben, mit dem Berufsschulabschluss, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.
  • Fachhochschulreife
    Der Erwerb der Fachhochschulreife setzt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe voraus. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn die Schülerin oder der Schüler die Zusätzliche Qualifikationskurse in den Fächern Mathematik, Deutsch / Kommunikation und Englisch besucht, den Berufsschulabschluss erworben und die Berufsabschlussprüfung so wie die Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife bestanden hat.
    Zur Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife wird zugelassen, wer in allen Fächern mindestens die Vornote "ausreichend" oder in nicht mehr als zwei Fächern die Vornote "mangelhaft" erreicht hat. Die Noten in abgeschlossenen Fächern werden einbezogen. Im Fall einer ungenügenden Leistung ist eine Zulassung ausgeschlossen.

Die Anmeldung an der Berufsschule nimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb vor.

Anmeldung zur Berufsschule im Berufsfeld Bau- Holztechnik

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Voraussetzung

In die Fachklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen,

  • die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG ode der HwO befinden oder
  • die ein berechtigtes Interesse am Unterricht einer Fachklasse besitzen.

Abschlüsse

  • Berufsschulabschluss

Mögliche zusätzliche Abschlüsse

  • Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss oder
  • Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife) oder
  • Fachhochschulreife

Kontakt

 

Bernd Krumme
krm@ffb-lippe.de