Berufsschule im Berufsfeld Metall- und Versorgungstechnik
In dem Fachbereich Metall- und Versorgungstechnik werden die, unter Fachklassen aufgelisteten Berufe unterrichtet.
Anlagenmechaniker/innen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Anforderungen:
- Handwerkliches Geschick und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Biegen von Kupferrohren)
- Sorgfalt (z.B. beim Einbauen von Sanitäranlagen und den dazugehörigen Armaturen)
- Körperbeherrschung und Schwindelfreiheit (z.B. beim Arbeiten auf Leitern und Gerüsten)
- Technisches Verständnis (z.B. Planen und Warten von Anlagen der Gebäudeversorgungstechnik)
- Teamfähigkeit und gute körperliche Konstitution
Industriemechaniker/innen
Anforderungen:
- Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Montieren von Baugruppen zu Maschinen)
- Sorgfalt (z.B. beim Erstellen auftragsbezogener und technischer Unterlagen mit Standardsoftware, beim Ausrichten und Spannen von Werkstücken)
- Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick (z.B. beim Warten der Maschinen)
- Verantwortungsbewusstsein (z.B. Einhalten der Datenschutzvorschriften bei der Arbeit mit informationstechnischen Systemen)
Maschinen- und Anlagenführer/innen mit dem Schwerpunkt Metall- und Kunststofftechnik
Anforderungen:
- Sorgfalt (z.B. beim Einstellen von Produktionsmaschinen)
- Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick (z.B. beim Umrüsten von Maschinen, bei Wartungsarbeiten)
- Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. beim Überwachen von Produktionsprozessen)
- Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. schnelles Eingreifen bei Störungen an Produktionsanlagen)
Anlagenmechaniker/innen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Ausbildungsdauer 3,5 Jahre
Unterrichtet wird nach dem Handwerksmodell.
Das erste Lehrjahr wird am Donnertag und Freitag unterrichtet.
Das zweite und dritte Lehrjahr werden am Dienstag und Mittwoch in der Regel in fünf oder sechs Wochenblöcken unterrichtet.
Das vierte Lehrjahr wird, im ersten Schulhalbjahr, am Dienstag unterrichtet.
Industriemechaniker/innen
Ausbildungsdauer 3,5 Jahre
Der Unterricht findet im Blockunterricht statt, Das dritte, zweite und erste Lehrjahr wechseln sich in Blöcken zwischen vier und fünf Wochen ab.
Das vierte Lehrjahr wird, im ersten Schulhalbjahr, am Montag unterrichtet.
Maschinen- und Anlagenführer/innen mit dem Schwerpunkt Metall- und Kunststofftechnik
Ausbildungsdauer 2 Jahre
Der Unterricht findet im Blockunterricht statt, Das erste und zweite Lehrjahr wechseln sich in Blöcken, parallel zu den Industriemechaniker/innen, zwischen vier und fünf Wochen ab.
Der Beurteilungszeitraum beträgt ein ganzes Schuljahr.
Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen 'Schriftliche Arbeiten' und 'Sonstige Leistungen im Unterricht' können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.
Des Weiteren werden in den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs ‘Arbeitsaufträge zum Betriebspraktikum' bewertet.
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.
Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.
Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung:
- Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
- APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise
Berufsschulabschluss
Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss nach dem BBiG und der HwO zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen.
Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife)
Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben Schülerinnen und Schüler, die nicht in Berufen gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO einen Abschluss erwerben, mit dem Berufsschulabschluss, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.Fachhochschulreife
Der Erwerb der Fachhochschulreife setzt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe voraus. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn die Schülerin oder der Schüler die Zusätzliche Qualifikationskurse in den Fächern Mathematik, Deutsch / Kommunikation und Englisch besucht, den Berufsschulabschluss erworben und die Berufsabschlussprüfung so wie die Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife bestanden hat.
Zur Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife wird zugelassen, wer in allen Fächern mindestens die Vornote "ausreichend" oder in nicht mehr als zwei Fächern die Vornote "mangelhaft" erreicht hat. Die Noten in abgeschlossenen Fächern werden einbezogen. Im Fall einer ungenügenden Leistung ist eine Zulassung ausgeschlossen.
Die Anmeldung an der Berufsschule nimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb vor.
Anmeldung zur Berufsschule im Berufsfeld Metall- Versorgungstechnik
Voraussetzung
In die Fachklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen,
- die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG ode der HwO befinden oder
- die ein berechtigtes Interesse am Unterricht einer Fachklasse besitzen.
Abschlüsse
- Berufsschulabschluss
Mögliche zusätzliche Abschlüsse
- Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss oder
- Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife) oder
- Fachhochschulreife
Kontakt
Michael Köhn
kn@ffb-lippe.de