Höhere Berufsfachschule Informationstechnik
Informationstechnische Assistentinnen und Assistenten sind qualifiziert für ein Studium und sind nach Abschluss des Studiums in verschiedenen Sektoren des IT-Managements sowie der IT-Administration tätig oder gründen eigene Unternehmen. Der Berufsabschluss qualifiziert für Tätigkeiten im Aufgabenfeld der Informationstechnologie in den Bereichen Hardware und Software. Informationstechnische Assistentinnen und Assistenten
- bauen Rechner nach Kundenwünschen aus Einzelkomponenten zusammen,
- arbeiten in der Produktion, Entwicklung und Qualitätskontrolle elektronischer Komponenten,
- reparieren und warten Rechner, Monitore, Drucker usw.,
- installieren, konfigurieren und warten vernetzter Datenverarbeitungssysteme,
- installieren Software und passen sie den Kundenwünschen an,
- entwickeln und testen neue Programme bzw. Programmteile,
- dokumentieren Software und verfassen Bedienungsanleitungen,
- beraten Kunden und sind im Verkauf und Vertrieb tätig.
In unserer Region gibt es viele kleine und mittelständische Betriebe, die im Bereich Informationstechnik tätig sind und mehrere große Unternehmen mit entsprechenden Datenverarbeitungsabteilungen. Eine Berufstätigkeit in der Region ist möglich. In den informationstechnischen Berufen bestehen gute Berufsaussichten. Für neue Computergenerationen, neue Betriebssysteme, neue Programmiersprachen, neue Aufgabenstellungen und Kundenwünsche wird qualifiziertes Fachpersonal benötigt.
Berufsbezogener Lernbereich
Fächer des fachlichen Schwerpunktes
- Programmieren
- Datenbanken
- Elektrotechnik-Prozesstechnik
- Betriebssysteme-Netzwerke
- Rechner und Systemtechnik
- Telekommunikationstechnik
- Technische Informatik
Mathematik
Wirtschaftslehre
Englisch
Betriebspraktika
Berufsübergreifender Bereich
Deutsch / Kommunikation
Religionslehre
Sport / Gesundheitsförderung
Politik / Gesellschaftslehre
In der Höheren Berufsfachschule werden Leistungsnachweise in schriftlicher, praktischer und mündlicher Form erbracht.
Der Beurteilungszeitraum beträgt ein halbes Schuljahr. Zur Notenfindung am Ende des Schuljahres wird die Note des ersten Halbjahres in angemessener Weise berücksichtigt. Eine Bildung des mathematischen Mittelwerts findet dabei nicht statt.
Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen 'Schriftliche Arbeiten' und 'Sonstige Leistungen im Unterricht' können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.
Des Weiteren werden in den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs ‘Arbeitsaufträge zum Betriebspraktikum' bewertet.
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.
Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.
Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung:
- Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
- APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise
Erfahrungen in der Arbeitswelt und Berufspraxis erwerben Sie in einem Praktikum von acht Wochen.
Das Praktikum findet gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Sie haben also mehr als ein Jahr Zeit, sich selbst einen Praktikumsbetrieb zu suchen.
Sie erhalten die Chance, Kontakte in Handwerks und Industriebetriebe zu knüpfen und diese von ihren fachlichen Fertigkeiten und ihrer Teamfähigkeit zu überzeugen. Viele Schülerinnen und Schüler haben bereits diese Gelegenheit genutzt und einen Ausbildungs-oder sogar Arbeitsvertrag geschlossen.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Die erste Teilprüfung findet im Rahmen der Fachhochschulreifeprüfung statt.
Schriftliche Prüfungsfächer sind:
- Mathematik
- Deutsch / Kommunikation
- Englisch
- ein Fach des fachlichen Schwerpunkts
Die zweite Teilprüfung beinhaltet drei schriftliche Prüfungsfächer des fachlichen Schwerpunktes und einen praktischen Teil.
Voraussetzung
- Mittlerer Abschluss (FOR oder FOR-Q)
- Versetzung in die EF am Gymnasium
Abschlüsse
Nach 3 Jahren:
- Fachhochschulreife (FHR)
- Berufsabschluss nach Landesrecht
(Technische/r Assistent/in)
Monika Müller
mm@ffb-lippe.de
Olaf Nahrwold
nao@ffb-lippe.de