Fachschule

Voraussetzung


  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung der jeweiligen Fachrichtung und
  • ein entsprechender Berufsschulabschluss und
  • eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem entsprechenden Ausbildungsberuf.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Beschreibungen der entsprechenden Fachklassen.

Abschlüsse

  • Zusätzlich zum Fachschulexamen kann die Fachhochschulreife erworben werden.
  • Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/Staatlich geprüfter …" mit Angabe des Fachbereichs, der Fachrichtung und gegebenenfalls des Schwerpunktes zu führen.
  • In dem Fachbereich Sozialwesen wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/Staatlich anerkannter …" vergeben.

Kontakt

Die Konaktdaten entnehmen Sie bitte den Beschreibungen der jeweiligen Fachklasse